Warum jetzt Handlungsbedarf besteht
Mit der Einführung des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) im Jahr 2021 wurden die deutschen Datenschutzregelungen im Online-Bereich neu geregelt. Nun wird das TTDSG durch das Telekommunikationsdienste-Datenschutz-Durchführungs-Gesetz (TDDDG) abgelöst. Gleichzeitig entfällt das bisherige Telemediengesetz (TMG) komplett. Für Website-Betreiber:innen bedeutet dies, dass es neue Anforderungen zu beachten gibt – sowohl in Bezug auf den Datenschutz als auch hinsichtlich der Anpassung der eigenen Rechtstexte. Wir zeigen Ihnen, was sich geändert hat und worauf Sie achten müssen.
Das TMG ist Geschichte – Was das für Sie bedeutet
Das bisherige Telemediengesetz (TMG) diente viele Jahre als Grundlage für die Regelungen im Bereich der Telemedien, also insbesondere für Websites, Blogs und Online-Dienste. Doch mit der Einführung des TTDSG und nun dem TDDDG entfällt das TMG gänzlich. Website-Betreiber:innen sollten sich bewusst sein, dass viele Regelungen, die bislang im TMG verankert waren, nun im Digital Service Act (DSA) oder im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zu finden sind.
Für Unternehmen und Website-Betreiber:innen bedeutet dies, dass es notwendig ist, die bestehenden Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung zu überarbeiten. Besonders wichtig sind hierbei Regelungen zur Verwendung von Cookies und Tracking-Tools, da diese durch das neue Gesetz nochmals spezifiziert wurden.
Was ist das TDDDG?
Das TDDDG (Telekommunikationsdienste-Datenschutz-Durchführungs-Gesetz) vereint Regelungen aus dem Telekommunikations- und Telemedienrecht und regelt den Umgang mit Daten im digitalen Raum. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Datenschutz für Telekommunikationsdienste, Telemedien und Online-Anwendungen einheitlich zu gestalten und klarere Vorgaben zu schaffen.
Im Kern geht es darum, wie Daten von Nutzern verarbeitet werden dürfen und welche Einwilligungen erforderlich sind. Besonders im Fokus stehen dabei Cookies, Tracking-Tools und die Frage, wie der Nutzer aktiv seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben kann.
Der DSA und das DDG – Neue Begriffe im Datenschutzrecht
Mit dem TDDDG halten auch neue Begriffe Einzug in das Datenschutzrecht, insbesondere das DSA (Digital Service Act) und dem DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Diese beiden Gesetze ergänzen das TDDDG und sorgen dafür, dass die spezifischen Anforderungen für die Datenverarbeitung klar geregelt sind.
Der DSA soll künftig die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU regeln. Damit ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa geschaffen.Ziel ist es, Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern zu schaffen und Verbraucher:innen Rechtsschutzmöglichkeiten an die Hand zu geben.
Das DDG hingegen gibt konkrete Anweisungen, wie der Datenschutz technisch und organisatorisch in Deutschland umzusetzen ist.
TDDDG, DDG und DSA: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Viele Diensteanbieter verwenden in Ihrem Impressum den Hinweis „Angaben nach § 5 TMG“. Sofern Sie diesen Hinweis verwenden, ist der Verweis entsprechend auf „§ 5 DDG“ zu ändern. Es besteht jedoch keine Pflicht, den Verweis auf die gesetzliche Norm zu erwähnen. Sie können den Verweis daher auch entfallen lassen.
- Der Begriff „Telemedien“ wird durch „Digitale Dienste“ ersetzt.
- In der Datenschutzerklärung müssen bisherige Verweise auf das TTDSG durch die neuen Vorschriften im TDDDG ersetzt werden.
Diese Liste dient als Indikator, ob die Rechtstexte überarbeitet werden müssen und ist nicht als Checkliste zu verstehen, die alle erforderlichen Anpassungen enthält.
Unsere Empfehlung: Rechtstexte anpassen und auf Nummer sicher gehen
Die neuen Regelungen bedeuten für Website-Betreiber:innen, dass Anpassungen notwendig werden. Datenschutzrechtliche Anforderungen sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Besonders wenn Sie Cookies oder andere Tracking-Technologien verwenden, ist eine korrekte Einwilligung zwingend notwendig.
Das Team von netzw3rk steht Ihnen hier gerne beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Rechtstexte und sorgen dafür, dass Ihre Website den aktuellen rechtlichen Vorgaben entspricht. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch mögliche Bußgelder und Abmahnungen.
Unsere Expertise für Ihre Rechtssicherheit
Als zertifizierter Agenturpartner von eRecht24 sind wir in der Lage, Ihnen rechtssichere Texte für Ihre Website zur Verfügung zu stellen. Dank dieser Partnerschaft können wir stets gewährleisten, dass Ihre Impressums- und Datenschutztexte den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Zudem sorgen regelmäßige Schulungen dafür, dass unser Team immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen im Internetrecht ist. So können Sie sicher sein, dass Ihre Website nicht nur technisch einwandfrei funktioniert, sondern auch rechtlich abgesichert ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechtssicherheit sorgen.
Jetzt handeln und rechtssicher bleiben
Mit dem Übergang vom TTDSG zum TDDDG und der Abschaffung des TMG stehen Website-Betreiber:innen vor der Aufgabe, ihre Websites rechtlich abzusichern. Die neuen Regelungen betreffen vor allem den Datenschutz und den Umgang mit Cookies und Tracking-Tools. Unternehmen, die hier nachlässig sind, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust des Vertrauens ihrer Nutzer.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Website den neuen Anforderungen entspricht und Sie auf der sicheren Seite stehen.
Bitte beachten Sie, dass wir als Agentur keine Rechtsberatung durchführen. Unsere bereitgestellten Rechtstexte basieren auf den Vorgaben unserer Partnerschaft mit eRecht24 und der technischen Umsetzung der Website. Im Zweifel empfehlen wir jedoch, die Texte von einem Anwalt rechtlich überprüfen zu lassen*, um maximale Sicherheit für Ihre Website zu gewährleisten.