Aus dem TTDSG wird das TDDDG, Abschaffung TMG – Was bedeutet das für Website-Betreiber:innen?

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Warum jetzt Handlungs­bedarf besteht

Mit der Einführung des Telekom­mu­ni­ka­tions-Telemedien-Daten­schutz­ge­setzes (TTDSG) im Jahr 2021 wurden die deutschen Daten­schutz­re­ge­lungen im Online-Bereich neu geregelt. Nun wird das TTDSG durch das Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­dienste-Daten­schutz-Durch­füh­rungs-Gesetz (TDDDG) abgelöst. Gleich­zeitig entfällt das bisherige Teleme­di­en­gesetz (TMG) komplett. Für Website-Betreiber:innen bedeutet dies, dass es neue Anfor­de­rungen zu beachten gibt – sowohl in Bezug auf den Daten­schutz als auch hinsichtlich der Anpassung der eigenen Rechts­texte. Wir zeigen Ihnen, was sich geändert hat und worauf Sie achten müssen.

Das TMG ist Geschichte – Was das für Sie bedeutet

Das bisherige Teleme­di­en­gesetz (TMG) diente viele Jahre als Grundlage für die Regelungen im Bereich der Telemedien, also insbe­sondere für Websites, Blogs und Online-Dienste. Doch mit der Einführung des TTDSG und nun dem TDDDG entfällt das TMG gänzlich. Website-Betreiber:innen sollten sich bewusst sein, dass viele Regelungen, die bislang im TMG verankert waren, nun im Digital Service Act (DSA) oder im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zu finden sind.

Für Unter­nehmen und Website-Betreiber:innen bedeutet dies, dass es notwendig ist, die bestehenden Rechts­texte wie Impressum und Daten­schutz­er­klärung zu überar­beiten. Besonders wichtig sind hierbei Regelungen zur Verwendung von Cookies und Tracking-Tools, da diese durch das neue Gesetz nochmals spezi­fi­ziert wurden.

Was ist das TDDDG?

Das TDDDG (Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­dienste-Daten­schutz-Durch­füh­rungs-Gesetz) vereint Regelungen aus dem Telekom­mu­ni­ka­tions- und Teleme­di­en­recht und regelt den Umgang mit Daten im digitalen Raum. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Daten­schutz für Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­dienste, Telemedien und Online-Anwen­dungen einheitlich zu gestalten und klarere Vorgaben zu schaffen.

Im Kern geht es darum, wie Daten von Nutzern verar­beitet werden dürfen und welche Einwil­li­gungen erfor­derlich sind. Besonders im Fokus stehen dabei Cookies, Tracking-Tools und die Frage, wie der Nutzer aktiv seine Zustimmung zur Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten geben kann.

Der DSA und das DDG – Neue Begriffe im Daten­schutz­recht

Mit dem TDDDG halten auch neue Begriffe Einzug in das Daten­schutz­recht, insbe­sondere das DSA (Digital Service Act) und dem DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Diese beiden Gesetze ergänzen das TDDDG und sorgen dafür, dass die spezi­fi­schen Anfor­de­rungen für die Daten­ver­ar­beitung klar geregelt sind.

Der DSA soll künftig die Aktivi­täten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU regeln. Damit ist eines der wichtigsten digital­po­li­ti­schen Regel­werke in Europa geschaffen.Ziel ist es, Grund­regeln für das Markt­ver­halten von digitalen Dienst­an­bietern zu schaffen und Verbraucher:innen Rechts­schutz­mög­lich­keiten an die Hand zu geben.

Das DDG hingegen gibt konkrete Anwei­sungen, wie der Daten­schutz technisch und organi­sa­to­risch in Deutschland umzusetzen ist.

TDDDG, DDG und DSA: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  1. Viele Diens­te­an­bieter verwenden in Ihrem Impressum den Hinweis Angaben nach § 5 TMG. Sofern Sie diesen Hinweis verwenden, ist der Verweis entspre­chend auf „§ 5 DDG“ zu ändern. Es besteht jedoch keine Pflicht, den Verweis auf die gesetz­liche Norm zu erwähnen. Sie können den Verweis daher auch entfallen lassen.
  2. Der Begriff „Telemedien“ wird durch „Digitale Dienste“ ersetzt.
  3. In der Daten­schutz­er­klärung müssen bisherige Verweise auf das TTDSG durch die neuen Vorschriften im TDDDG ersetzt werden.

Diese Liste dient als Indikator, ob die Rechts­texte überar­beitet werden müssen und ist nicht als Check­liste zu verstehen, die alle erfor­der­lichen Anpas­sungen enthält.

Unsere Empfehlung: Rechts­texte anpassen und auf Nummer sicher gehen

Die neuen Regelungen bedeuten für Website-Betreiber:innen, dass Anpas­sungen notwendig werden. Daten­schutz­recht­liche Anfor­de­rungen sollten regel­mäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Besonders wenn Sie Cookies oder andere Tracking-Techno­logien verwenden, ist eine korrekte Einwil­ligung zwingend notwendig.

Das Team von netzw3rk steht Ihnen hier gerne beratend zur Seite. Wir unter­stützen Sie bei der Anpassung Ihrer Rechts­texte und sorgen dafür, dass Ihre Website den aktuellen recht­lichen Vorgaben entspricht. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch mögliche Bußgelder und Abmah­nungen.

Unsere Expertise für Ihre Rechts­si­cherheit

Als zerti­fi­zierter Agentur­partner von eRecht24 sind wir in der Lage, Ihnen rechts­si­chere Texte für Ihre Website zur Verfügung zu stellen. Dank dieser Partner­schaft können wir stets gewähr­leisten, dass Ihre Impressums- und Daten­schutz­texte den aktuellen recht­lichen Vorgaben entsprechen.

Zudem sorgen regel­mäßige Schulungen dafür, dass unser Team immer auf dem neuesten Stand der Entwick­lungen im Inter­net­recht ist. So können Sie sicher sein, dass Ihre Website nicht nur technisch einwandfrei funktio­niert, sondern auch rechtlich abgesi­chert ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechts­si­cherheit sorgen.

Jetzt handeln und rechts­sicher bleiben

Mit dem Übergang vom TTDSG zum TDDDG und der Abschaffung des TMG stehen Website-Betreiber:innen vor der Aufgabe, ihre Websites rechtlich abzusi­chern. Die neuen Regelungen betreffen vor allem den Daten­schutz und den Umgang mit Cookies und Tracking-Tools. Unter­nehmen, die hier nachlässig sind, riskieren nicht nur recht­liche Konse­quenzen, sondern auch den Verlust des Vertrauens ihrer Nutzer.

Kontak­tieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder Unter­stützung bei der Umsetzung benötigen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Website den neuen Anfor­de­rungen entspricht und Sie auf der sicheren Seite stehen.

Bitte beachten Sie, dass wir als Agentur keine Rechts­be­ratung durch­führen. Unsere bereit­ge­stellten Rechts­texte basieren auf den Vorgaben unserer Partner­schaft mit eRecht24 und der techni­schen Umsetzung der Website. Im Zweifel empfehlen wir jedoch, die Texte von einem Anwalt rechtlich überprüfen zu lassen*, um maximale Sicherheit für Ihre Website zu gewähr­leisten.

Über den Autor

Felix Brauers

Inhaber und Webdesigner bei netzw3rk.

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